
Nach rund vier Stunden war die mündliche Verhandlung vor dem 4. Senat des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig beendet. Worum es geht.
„Die Kläger, eine Umweltvereinigung, zwei Privatpersonen und eine brandenburgische Gemeinde, wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für eine Höchstspannungsfreileitung. Der angegriffene Beschluss stellt den Plan für die Errichtung und den Betrieb der 380-kV-Freileitung Neuenhagen - Wustermark - Henningsdorf (380-kV-Nordring Berlin) vom Portal Umspannwerk (UW) Neuenhagen bis zum Mast 189 bei Henningsdorf fest. Die Leitung ist der östliche Abschnitt des Gesamtvorhabens "Neubau Höchstspannungsleitung Neuenhagen - Wustermark (als 1. Teil des Berliner Rings)", einem Vorhaben nach dem Bedarfsplan des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG). Die Leitung soll teils im Verbund mit der Autobahn A 10 und überwiegend auf der Trasse einer früheren Freileitung geführt werden. Sie quert das Gebiet der klagenden Gemeinde von Ost nach West.
Die Kläger rügen Verfahrensfehler und halten den Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig, weil die Planrechtfertigung fehle und zwingendes Immissionsschutz- und Raumordnungsrecht verletzt sei. Räumliche Trassenalternativen, insbesondere eine großräumige Umgehung der Ortslage sowie kleinräumige Trassenalternativen, seien fehlerhaft abgewogen. Der Planfeststellungsbeschluss habe sich abwägungsfehlerhaft gegen eine teilweise Führung der Leitung als Erdkabel entschieden. Eilanträge der Umweltvereinigung und der Gemeinde sind erfolglos geblieben (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 2020 - 4 VR 7.19 - und vom 4. Dezember 2020 - 4 VR 6.19 -).“ (Zitat aus Verhandlungs- und Verkündungstermine | Bundesverwaltungsgericht (bverwg.de))
Die Vorsitzende Richterin ließ im Wesentlichen nur vier Punkte zu, die für das Gericht noch zu klären waren:
- fehlende Bürgerbeteiligung durch versäumte erneute Auslegung,
- mangelhafte Abwägung zur großräumigen Umleitung,
- mangelhafte Abwägung zur Verkabelung (Infrastrukturkanal),
- Betroffenheiten der privaten Kläger.
Zu Punkt 1. stellte der Umweltverband den Antrag zur Aussetzung des Verfahrens und auf Verweisung zum europäischen Gerichtshof (EuGH). Darüber hinaus den Antrag zur Aussetzung des Verfahrens und auf Verweisung zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG), um zu klären, ob diese Leitung rechtmäßig in das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) hätte aufgenommen werden dürfen. Die Gemeinde schloss sich beiden Anträgen an.
Die Entscheidung des 4. Senats ist für den 27. Juli 2021 um 15:00 Uhr im Saal IV angekündigt.
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