Der zweite Termin zur mündlichen Verhandlung in der Streitsache gegen den unzureichenden Lärmschutz steht an. Damit es keinen erneuten Verhandlungsstau gibt, sind gleich drei Tage angesetzt.
Birkenwerder und Hohen Neuendorf gegen Lärm
Der zweite Termin zur mündlichen Verhandlung in der Streitsache gegen den unzureichenden Lärmschutz steht an. Damit es keinen erneuten Verhandlungsstau gibt, sind gleich drei Tage angesetzt.
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