Wir haben Fragen von Bürgerinnen und Bürgern aus Birkenwerder und Hohen Neuendorf zum Ausbau der A10 gesammelt.
1. Durch die Fällungen und Rodungen entlang der Autobahn hat sich der Lärmpegel beträchtlich gesteigert. Die Anwohner sind somit bereits jetzt einer überhöhten Lärmkulisse ausgesetzt, die bei Weitem nicht mehr die erforderlichen Grenzwerte einhält. Wann kommen die geplanten Lärmschutzmaßnahmen zur Ausführung? Welche Möglichkeiten gibt es, diese Maßnahmen zum Schutz der Anwohner vorzuziehen? Welche alternativen Maßnahmen (z.B. Tempolimit) werden dazu ergänzend und kurzfristig eingeleitet?
2. Wieso wurden bereits mehrere Jahre vor Baubeginn Nisthöhlen, Sauerstoffspender, Lärmschutzbäume und -sträucher ohne Ausgleichsmaßnahmen rücksichtslos abgeholzt und unkoordiniert über Gemeindestraßen abgefahren? Die Folgen sind nicht nur der unter 1.) beanstandete Lärm, sondern auch der vereinzelte Verlust der Privatsphäre (u.a. durch jetzt fehlenden Sichtschutz) durch Gaffer, Krakeler und Hupkonzerten an der Abfahrt Birkenwerder. Es ist nicht vorgesehen, diese massiven Eingriffe in die Lebensqualität widerspruchslos hinzunehmen und wir sehen bereits jetzt dringenden Handlungsbedarf!
3. Die Eisenbahnbrücke über die A10 (BW 82Ü1) ist ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtmaßnahme, wurde im PFV/PFB jedoch nur mit einer Grundbemaßung ausgewiesen. Bisher liegen dafür weder die erforderliche Vereinbarung der Beteiligten, noch eine Einigung im Kreuzungsrechtsverfahren vor. Wir erwarten vom Vorhabenträger dazu kurzfristig eine ausführliche Information über den Stand der Planungen. Ggf. ist ein ergänzendes Verfahren durchzuführen.
4. Die B 96 platzt bereit jetzt aus allen Nähten und wird zukünftig, spätestens jedoch mit Beginn der Brückenarbeiten, so manchen zusätzlichen Stau abfangen müssen. Welche Maßnahmen sind geplant, um Lebens- und Wohnqualität sowie die Sicherheit in den Orten erträglich zu gestalten?
5. Innerhalb des BA 7 sind erhebliche Brückenbaumaßnahmen notwendig. Wann und in welcher Reihenfolge wird mit deren Umsetzung begonnen?
- W 81, Brücke über Havel-Oder-Wasserstraße,
- BW 81Ü1, Brücke im Zuge Wirtschaftsweg (Stolper Weg),
- BW 81Ü2, Brücke B96 / L20,
- BW 81Ü3, Brücke im Zuge eines Gehweges (Wensickendorfer Weg),
- BW 82, Brücke über die Briese,
- BW 82Ü1, Brücke DB Netz AG,
- BW 82Ü2, Brücke Gemeindestraße (Fichtenallee nach Briese),
- BW 82Ü3, Brücke Wirtschaftsweg Bergfelde – Summt.
6. Der Rückbau der bestehenden Brücken bringt für die Anwohner und insbesondere für die (Schul-) Kinder erhebliche Einschränkungen und zusätzliche Gefahren mit sich. Dies betrifft hauptsächlich die vier Überführungen innerhalb von Birkenwerder (BW 81Ü1, 81Ü2, 81Ü3, 82Ü2). Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um a) die damit verbundenen allgemeinen Einschränkungen zu minimieren, b) die vorhandenen sicheren Schulwege zu erhalten, c) in möglichen Notfallsituationen (Kranken- und Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei usw.) zügig und innerhalb der geforderten Zeiten zu helfen und d) wann und wie werden die Verwaltungen, Dienste und Einwohner darüber informiert?
7. Mit welchen Einschränkungen ist beim Neubau der Eisenbahnbrücke für den S-Bahn-, Regionalbahn- und Fernbahnverkehr zu rechnen und wie sollen diese kompensiert werden, da auch Pendler weit über den BA 7 davon betroffen sind? Sind die DB AG und das MIL verantwortlich darin eingebunden?
8. Im Zuge des Ausbaus wird es notwendig sein, Fertigungs-, Lager- und Abstellflächen einzurichten und zu betreiben. Wo sind diese geplant und ab welchem Zeitpunkt ist mit deren Einrichtung zu rechnen?
9. Der Planfeststellungsbeschluss (PFB) sieht vor: „Für den Baustellenverkehr (vor allem für die Baustofftransporte) soll vorrangig die BAB 10 genutzt werden.“ und weiter „Eventuell ausnahmsweise erforderliche kurzzeitige Beeinträchtigungen sind rechtzeitig vorher den betroffenen Eigentümern/ Nutzern mitzuteilen.“ Um „den logistischen Anforderungen gerecht zu werden“, rechnen wir bereits jetzt verstärkt mit „…ausnahmsweise erforderlichen kurzzeitigen Beeinträchtigungen…“ innerhalb der Gemeindegebiete von Birkenwerder und Hohen Neuendorf (betrifft insbesondere auch den Lärmschutzwall). Welche Wege sind davon betroffen? Über welchen Zeitraum ist mit welchen Einschränkungen zu rechnen? Wer kommt für die damit evtl. verbundenen Schäden auf?
10. Wie werden die in unmittelbarer Nähe befindlichen Liegenschaften der Anwohner vor Schädigungen, die vorwiegend von den Baumaßnahmen der Brückenbauwerke und der zugehörigen Zufahrtsstraßen kommen, geschützt. Wer dokumentiert vor Beginn der Arbeiten den Istzustand der Objekte, damit evtl. Schäden an Gebäuden etc. durch Erschütterungen oder andere Baufolgen nachweisen werden können? Wer kommt wie für evtl. entstandene Schäden auf?
11. Zitat aus dem PFB: „Für den gesamten Streckenabschnitt von km 161,625 bis km 193,700 ohne km 186,560 bis km 191,945 wird eine ökologische Baubegleitung durch einen Fach-Bauleiter angeordnet.“ Wer wird mit welcher Qualifikation ab wann dazu eingesetzt?
12. Eine laufende Kommunikation, auch über die Bauphasen hinaus (30 Jahre), wird zwischen allen Beteiligten zwingend erforderlich sein. Wie gedenken Sie diese Anforderung zu erfüllen?
Die Fragen 1. – 3. liegen vornehmlich im Verantwortungsbereich der DEGES GmbH. Auch wenn der erste Adressat die Havellandautobahn GmbH & Co. KG ist, erwarten wir auch vom Auftraggeber dieser Maßnahmen hinreichende Antworten.
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