6-streifiger Ausbau A10 - Frist für Einwendungen endet am 29. Juni 2011
Lärmschutz und Infrastruktur
Bis zum 29.06. 2011 muss Ihre Einwendung bei der Anhörungsbehörde, dem Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat 11, Lindenallee 51 in 15366 Hoppegarten eingegangen sein!
Das Aktenzeichen lautet 1138-AHB-662.11
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Hohen Neuendorf, Aßenstelle Bau- und Grünflächendienste, Oranienburger Straße 44 oder an die Bürgerinitiative A10-Nord:info@bi-a10-nord.de
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Für verbesserten Lärmschutz hier noch einmal die wichtigsten Argumente
Zusätzlich zur Schilderung ihrer persönlichen Betroffenheit sollten Sie die bisher nicht berücksichtigten grundsätzlichen Forderungen nochmals benennen. Bitte verwenden Sie ihre eigenen Formulierungen!
- Offenlegung der Verkehrsprognose 2025 im Verfahren fehlt, Offenlegung gefordert
- Keine Teilauslegung, sondern komplette Planunterlagen den Kommunen und Bürgern zur Verfügung stellen
- Keine Grenzwertüberschreitungen an Fassaden u. im Freien der Wohngrundstücke, aktive Maßnahmen am Entstehungsort der Störungen sind am wirksamsten
- Keine Anhebung des Autobahnniveaus in Höhe der Ortslagen
- Verlängerung des lärmmindernden Fahrbahnbelags für die Ortslagen Borgsdorf und Bergfelde, von Havelbrücke bis Heideplanbrücke
- Schutz vor Lärm und Schadstoffen auch östlich der Ortslage Bergfelde notwendig
- Keine Unterbrechung des Lärmschutzwalls in Höhe Ortslage Bergfelde
- Verlängerung des südlichen Lärmschutzwalls mindestens bis Brückenbauwerk n. Summt (BW82Ü3)
- Keine Parkplätze und Tank- und Rastanlagen wie jetzt geplant nahe der Ortslagen
- Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und ihre Vorlage im Beteiligungsverfahren
- Koordinierter Lärm- Immissions- und Naturschutz am Schnittpunkt Bahntrasse/Autobahn/380 kV-Leitung in Birkenwerder notwendig
- Möglicher Finanzierungsanteil der Straßenbaubehörden für die hocheffektive Einhausung der Autobahn muss konkret benannt werden (Wegfall des herkömmlichen Lärmschutzes)
- Immissionschutz für das Naherholungsgebiet Briesetal
Nur aktive Maßnahmen am Entstehungsort der Störungen werden die Anwohner wirkungsvoll vor Immissionen und Wertverlust des privaten Eigentums schützen. Nur Lärmschutz ohne Lücken und über die Ortslagen hinaus kann die Lärmbelastung wirksam reduzieren. Es muss in diesem Zusammenhang auch noch einmal auf die Möglichkeit einer Einhausung mit einem Photovoltaikkraftwerk hingewiesen werden. Nur sie ist in der Lage, eine großflächige Belastung abzuwenden. Die wirtschaftlichen Aspekte, die damit verbunden sind, müssen ebenfalls eine Berücksichtigung finden, damit die aktuelle Planung eine Finanzierung und Realisierung möglich macht.
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