Betrifft: Offener Brief der Bürgerinitiative A10-Nord an den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg
Lärmschutz und Infrastruktur
Kommentar zur Antwort des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft.
Aus meinem anfänglichen Zorn hat sich mittlerweile so etwas wie Mitleid eingestellt, sowohl für den Ministerpräsidenten als auch für sein Fachministerium und deren nachgeordnete Behörde.
Was ist geschehen?
Die Bürgerinitiative A10-Nord hat einen offenen Brief an den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg gerichtet.
Die Staatskanzlei erwiderte prompt mit dem Hinweis auf Bearbeitung und Beantwortung vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL).
Das MIL läßt eine Antwort vom Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg erstellen.
Ist doch alles wunschgemäß gelaufen – oder?
Allein die Verfahrensweise ist eine Provokation, eine Beleidigung der Bürgerinitiative und für einen Ministerpräsidenten würdelos. Der Adressat macht sich nicht einmal selbst die Mühe innerhalb der zuständigen und z.T. sogar von der BI aufgeführten Fachministerien (Plural!) zu recherchieren, um dann persönlich oder mindestens durch seine direkten Mitarbeiter zu antworten. Statt dessen wird der Brief an ein Ministerium weitergeleitet, das sich der Sache dann auch noch durch eine wiederum nachgeordnete Behörde entledigt. Das Ergebnis fällt entsprechend einseitig-beschränkt aus.
Inhaltlich wurde einerseits papageienartig genau das wiedergegeben, was uns seit Monaten und Jahren immer wieder vorgekaut wird: „Warten Sie auf das Planfeststellungsverfahren“ – „Im Planfeststellungsverfahren können Sie Einwendungen geltend machen“ – „Warten Sie das Ergebnis des Verfahrens ab“, andererseits war das erwähnte Gespräch mit Herrn Reuter die eigentliche Ursache unseres Briefes. Denn auch auch Herr Reuter scheint ja keinen Schimmer von dem zu haben, was in den Planungsbüros der 50Hertz Transmission GmbH oder der Deutschen Bahn AG abläuft (die vom Landesbetrieb zugesandte Adresse der DB AG belegt das auch – sie war nämlich falsch).
Ganzheitliche oder übergeordnete Planung, damit einhergehende Synergieeffekte, Natur- und Lärmschutz werden im Antwortschreiben nicht einmal erwähnt. Statt dessen wird weiter auf den Planfeststellungsverfahren herumgeritten. Der Grund ist ja auch einleuchtend, denn dieses Verfahren betrifft den eigentlichen Aufgabenbereich des bearbeitenden Beamten, der mit unserer weitergehenden Fragestellung naturgemäß völlig überfordert ist. Hier sind übergeordnete Kompetenz und Verantwortung gefragt – nicht mehr und nicht weniger! Sollte dies auf einen Ministerpräsidenten nicht zutreffen?
Planfeststellungsverfahren enden meist mit einem Planfeststellungsbeschluss. Anschließend gibt es nur noch den Rechtsweg über die Verwaltungsgerichte – wenn das ein angestrebtes Ziel der Landesregierung ist, werden wenigstens die Anwälte nicht arbeitslos.
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