Kostenanalyse für eine Leichtbau-Einhausung mit PV-Anlage
Lärmschutz und Infrastruktur
Die nachfolgenden Ausführungen basieren u. a. auf den zum Planfeststellungsverfahren 2009 veröffentlichten Planungsinformationen, aktuellen und konkreten Angeboten namhafter deutscher Unternehmen sowie Vergleichsprojekten aus Deutschland und Österreich.
Da bereits im Juni 2010 ein Einblick in das bestehende Planungsverfahren verweigert wurde, haben wir diesmal auf einen Antrag verzichtet. Unsere Berechnungen gehen damit vom Stand „Null“ aus, d.h., Abschläge von bereits geplanten und kalkulierten Teilgewerken sind nicht berücksichtigt. Im übrigen verweisen wir auf unsere Ausführungen vom 23. Juni 2010.
Ziel unserer Überlegungen war, einen umfassenden und insbesondere weiträumigen Lärmschutz mit regenerativen Energien zu kombinieren und dazu eine Grobkalkulation für eine mögliche Einhausung über die BAB A10 im Ortsbereich Birkenwerder zu erstellen. Die in diesem Zusammenhang einbezogene Photovoltaik (PV)-Anlage wurde dabei im Wesentlichen vernachlässigt, da deren nachträgliche Montage grundsätzlich möglich ist. Das Solarkraftwerk wird auch nicht durch den Bund bzw. Baulastträger betrieben und finanziert, sondern durch Gemeinden bzw. Betreibergesellschaften. Dies ist dann der zweite Schritt, der eine ansonsten freiliegende und ungenutzte Fläche emissionsmindernd nutzbar macht.
Basierend auf der von der Universität Weimar veröffentlichten Studie, die eine sog. Leichtbauweise beinhaltet, konnten wir einige deutsche Unternehmen gewinnen, sich unseren Überlegungen anzuschließen. Dieser Konstruktion wurde in einer Art Modulbauweise der Regelquerschnitt R 36 zugrunde gelegt mit einer lichten Höhe von 6,00 m und einer Gesamtlänge von ca. 3.300 m. Gegenüber der herkömmlichen Betonbauweise erweist sich diese Leichtkonstruktion aus vorgefertigten Sandwichelementen als enorm preisgünstig und schnell bei einer Realisierung (vgl. z. B. Tiergartentunnel, Berlin: 2,4 km, € 390 Mio.). Darüber hinaus kann auf eine mehr als ausreichende Erfahrung im Hallen- oder Hochregallagerbereich zurückgegriffen werden.
Der wesentliche Unterschied zwischen Lärmschutzwänden und einer Einhausung ist das Dach. Dadurch bedingt sind umfangreiche zusätzliche Maßnahmen zur reibungslosen und sicheren Durchfahrung notwendig, die aber nicht erst entwickelt werden müssen. Angefangen von Verkehrsleittechnik/Beleuchtung über Be- und Entlüftung bis hin zum Brandschutz usw. können diese Aufgaben mit bekannter Technik realisiert werden . Aber auch hier lassen sich durch innovative Produkte insbesondere in der Betreibung immense Kosten einsparen. Hochdruckwassernebelanlagen als Brandschutz, LED-Beleuchtung- und Leittechnik sind z.B. nicht nur äußerst umweltschonend, sondern auch in Unterhaltung, Wartung und im Einsatz wesentlich kostengünstiger als herkömmliche Methoden.
Es sind Vorschläge zu einem Projekt, wie es so bisher noch nicht umgesetzt wurde: ein Pilotprojekt, dass sich ohne weiteren Aufwand auch auf andere Standorte projizieren lässt. Eine Grundkonstruktion, einmal als Baumuster erstellt, bietet vielfältige Möglichkeiten zur dauerhaften Lärm- und COâ‚‚-Reduzierung. Weitere wirtschaftliche Vorteile sind zu erwarten, die in ihrer gesamten Auswirkung hier noch nicht endgültig quantifiziert werden können. Der Vorteil der Vermeidung volkswirtschaftlicher Schäden durch Verkehrslärm, sei es gesundheitlicher oder finanzieller Art, ist an dieser Stelle nicht berücksichtigt.
Es ist auch eine Frage des politischen Willens, inwieweit diese nachhaltigen kombinierten Technologien zukünftig genutzt werden sollen. Denn dieses Konzept stellt auch einen Beitrag zur zügigen Umsetzung der Klimaziele des Bundes durch Einsatz und Nutzung erneuerbarer Energien dar und sollte deshalb auch nicht auf einen Standort beschränkt bleiben.
1. Einhausung
- Beginn der Einhausung: km 171,400 – Ostufer Oder-Havel-Kanal
- Ende der Einhausung: km 174,700 – Sportzentrum/Asklepiosklinik Birkenwerder
- Gesamtlänge: ca. 3.300 Meter
- Breite: Regelquerschnitt 36 Meter (RG 36)
- Gesamtoberfläche brutto: rd. 118.000 m²
Gesamtkosten: 15 – 25 Mio./km als überschlägige Kalkulation (Grundlagen sind konkrete Angebote namhafter deutscher Unternehmen sowie vergleichbare und bereits realisierte Projekte in Deutschland und Österreich). Darin enthalten sind u. a. folgende Gewerke:
- Einhausung (Metall-Leichtbau aus Stahlskelett und lärmdämmenden Konstruktionselementen)
- Brandschutz (Hochdruckwassernebelsystem) mit Gefahrenmeldeanlagen
- Entlüftung/Entrauchung
- Beleuchtung/Verkehrsleittechnik
- Entwässerung
- Stromversorgung
2. Photovoltaikkraftwerk
- Gesamtoberfläche brutto: rd. 118.000 m² (Nettofläche ~ 100.000 m²)
- Leistung: rd. 5,10 MWh/Jahr
- Nennleistung: 900 kWh/kWpeak, entsprechen dem Bedarf von mehr als 1.200 Haushalten
- Einspeisevergütung: 1.020.000 € /Jahr bei 20 Cent/kWh
- Baukosten: rd. 13 Mio. € inkl. Montage
- Einsparung CO2: > 2.800 t./Jahr, das entspricht einer km-Leistung eines VW-Golf von rd. 30.000.000 km
Vorteile
Vorteile Baulastträger
- separate und teils höhere Lärmschutzwände sowie -wälle entfallen
- Maßnahmen an Wohngebäuden (passiver Lärmschutz) entfallen
- Flüsterasphalt und damit verbundene aufwendige Wartungsarbeiten entfallen
- Straßenquerschnitt muss nicht mehr auf Regenentwässerung ausgelegt werden
- Oberflächenwasser kann ohne Behandlung natürlich zurückgeführt werden
- Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten können auch im Winter durchgeführt werden
- Schneeräumung entfällt
- keine Klagen lärmbetroffener Bürger gegen das Planfeststellungsverfahren zum Autobahnausbau, da Lärmschutz erfüllt
- keine witterungsbedingten Beeinträchtigungen durch Schnee, Aquaplaning und überfrierende Nässe
- Miet-/Pachteinnahmen aus PV-Anlage
Vorteile Bürger
- großflächige Reduktion der Lärm- und Feinstaubbelastung
- geringere Beeinträchtigung der Umwelt
Vorteile Anlagenbetreiber
- siedlungsnahe Fläche für Großanlage
- Pilotprojekt mit Signalwirkung bei hoher Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit
- Zusätzliche Anlagenrendite
Vorteile Gemeinde
- erhöhtes Gewerbesteueraufkommen
- zukunftsorientiertes ökologisches Image
- lokale Energieversorgung ermöglicht
- Schutz der Wohngebiete
- stärkere Nutzung der Naherholungsräume
- Bewahrung der Lebensräume artengeschützter Tiere und Pflanzen
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative A10-Nord
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