Letzte Möglichkeit für Einwendungen zum 6-streifigen Ausbau A10
Lärmschutz und Infrastruktur
Bis zum 15.06.2011 liegen noch die geänderten Planunterlagen für den 6-streifigen Ausbau des Berliner Autobahnringes im Bereich Hohen Neuendorf - Birkenwerder im Bauamt aus.
Der Erörterungstermin für die gesamten Einwendungen von 2009 und 2011 soll nach der Sommerpause, im Herbst 2011 stattfinden, stellte das Landesamt in Aussicht.
Darüber hinaus werde jeder, der eine Einwendung gemacht hat, eine persönliche Antwort erhalten - was gleichwohl nicht bedeutet, dass der Einwand ändernd auf die Planung wirkt. Hier werden unterschiedliche Interessenlagen gegeneinander abgewogen und, wenn es schlecht läuft, die eigenen Bedenken „weggewogen“. Was wir brauchen, ist aktiver Lärmschutz an der Autobahn und an der Eisenbahn, insbesondere dann, wenn weitere Lärmquellen hinzukommen, gegen die es keine aktiven Maßnahmen gibt (Hochspannungsleitung/Fluglärm).
Im April lief die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Im Zuge dessen haben die Kommunen mit anwaltlicher Hilfe erneut Stellung genommen. Die Erörterung der Einwendungen dieser Träger ist für Mitte Juni angesetzt.
Zeiten und Fristen
Der geänderte Plan liegt in der Zeit vom 16.05.2011 bis 15.06.2011 in der Gemeindeverwaltung Birkenwerder Hauptstraße 34, 16547 Birkenwerder Foyer 1.OG zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Während der Dienststunden (außer Feiertage und 03.06.2011):
Montag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Dienstag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Donnerstag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Freitag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.
Ihre Einwendung muss bis zum 29. 06. 2011 bei der Anhörungsbehörde, dem Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat 11, Lindenallee 51 in 15366 Hoppegarten eingegangen sein! Das Aktenzeichen lautet 1138-AHB-662.11.
Im Rathaus Birkenwerder werden Ihre Einwendungen ebenfalls entgegengenommen.
Hinweise für Ihre Einwendung zur aktuell laufenden Auslegung der Pläne vom 16.05. bis 15.06.2011
Zusätzlich zur Schilderung ihrer persönlichen Betroffenheit sollten Sie die bisher nicht berücksichtigten grundsätzlichen Forderungen nochmals benennen.
Bitte verwenden Sie ihre eigenen Formulierungen, da bei gleichlautenden Schreiben die Einwände zusammengefasst werden können!
Hier einige Stichpunkte der wichtigsten Forderungen:
- Offenlegung der Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Lärmwerte sowie der Verkehrsprognose 2025
- Keine Teilauslegung, sondern komplette Planunterlagen zur Einsicht vorlegen
- Verlängerung des lärmmindernden Fahrbahnbelags von Havelbrücke bis Heideplanbrücke
- Keine Grenzwertüberschreitungen an Fassaden u. im Außenbereich, d.h. kein passiver, sondern aktiver Lärmschutz zur uneingeschränkten Nutzung des Außenbereichs und zur Werterhaltung des privaten Eigentums
- Lärmschutzwände beidseitig eng anliegend an der Trasse und im Mittelstreifen innerhalb der Ortsdurchfahrung
- Keine Anhebung des Autobahnniveaus
- Koordinierter Lärmschutz an den Schnittpunkten der B96 und der Bahntrasse in Birkenwerder
- Durchführung einer ganzheitlichen Umweltverträglichkeitsprüfung für alle in der Region Birkenwerder und Hohen Neuendorf geplanten Projekte und ihre Vorlage im Beteiligungsverfahren
- Keine Parkplätze und Tank- und Rastanlagen wie jetzt geplant nahe der Ortslage Bergfelde
- Keine Unterbrechung des Lärmschutzwalls in Höhe Ortslage Bergfelde
- Verlängerung des südlichen Lärmschutzwalls mindestens bis Brückenbauwerk Heideplan (BW82Ü3)
- Lärmschutz bei nordostwärtiger Windrichtung fehlt
- Es ist nicht ersichtlich, wie die übrigen geplanten Großprojekte (Eisenbahn, 380 kV-Leitung, zusätzlicher Fluglärm usw.) in der Planung Berücksichtigung finden
Nur aktive Maßnahmen am Entstehungsort der Störungen werden die Anwohner wirkungsvoll vor Immissionen und Wertverlust des privaten Eigentums schützen. Nur Lärmschutz ohne Lücken und über die Ortslagen hinaus kann die Lärmbelastung wirksam reduzieren. Es muss in diesem Zusammenhang auch noch einmal auf die Möglichkeit einer Einhausung mit einem Photovoltaikkraftwerk hingewiesen werden. Nur sie ist in der Lage, eine großflächige Belastung abzuwenden. Die wirtschaftlichen Aspekte, die damit verbunden sind, müssen ebenfalls eine Berücksichtigung finden.
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