Birkenwerder und Hohen Neuendorf gegen Lärm
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat auf eine Klage der Stadt Krefeld den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der 380-kV-HöchstspannungsÂfreileitung zwischen Punkt Fellerhöfe und Punkt St. Tönis vom 7. November 2012 für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Das Urteil weist darauf hin, dass nach einem Planfeststellungsbeschluss immer noch ein Planergänzungsbeschluss möglich ist. Das gibt auch für den Ausbau der BAB A10 ein wenig mehr Hoffnung.